1. Anerkennung der Leistungsbedingungen
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sowie ergänzende Nebenabreden und
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Leistungsbedingungen
des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn dieselben an Büroservice
KAISER gesandt und kein Widerspruch erhoben wurde. Für das jeweilige Vertragsverhältnis
gilt ausschließlich deutsches Recht. Büroservice KAISER / Agentur
für Personalmanagement KAISER ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der
AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge
bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder
zu stornieren.
2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER ist für
die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden
zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt für den Inhalt
der Korrespondenz, Telefonate, Mitteilungen und Handlungen, die Büroservice
KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER im Auftrag der Kunden durchführt
bzw. bearbeitet oder weiterleitet.
Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich
und technisch einwandfrei, sowie Anhänge, auch bei gesendeten E-Mails,
im üblichen Dateiformat sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der
Kunde Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER
alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und
stellt Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER
von allen Ansprüchen Dritter frei.
Werden bestimmte Daten, Unterlagen und / oder Termine, die für die vereinbarte
Leistung wichtig sind, nicht erbracht bzw. vorenthalten oder nicht weitergegeben,
so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Büroservice KAISER
haftet nicht für das schuldhafte Versäumnis des Kunden.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen von Büroservice KAISER
/ Agentur für Personalmanagement KAISER kann nur bei Beilegung eines an
den Bewerber adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages erfolgen.
3. Angebot und Auftrag
Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Büroservice
KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER bzw. durch eine Vertragsunterzeichnung
zustande.
Ä
nderungen oder Ergänzungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.
Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Diese Frist verlängert
sich automatisch um weitere vier Wochen und kann jederzeit mit einer Frist
von zwei Wochen von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Bei einer
Kündigung durch den Kunden ist der bis dahin entstandene Aufwand vom Kunden
zu bezahlen.
4. Arbeitsausführung / Geheimhaltung
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER wird die
Arbeiten fachgerecht und mit Sorgfalt erledigen und terminliche Vorgaben beachten.
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER verpflichtet
sich zu strengster Geheimhaltung aller ihr anvertrauten und zugänglichen
Daten und Informationen, auch über die Beendigung eines Auftrages hinaus.
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER wird nur
solche Informationen an Dritte oder Beauftragte weitergeben, die zur Erfüllung
eines Auftrages notwendig sind.
5. Preise / Zahlung
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des
Kunden. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung,
zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Werden Schecks in Zahlung gegeben,
so gilt erst die Einlösung als Tilgung. Im Einzelfall behält sich
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER vor, Leistungen
per Barkasse oder Nachnahme durchzuführen. Anfallende Kosten und Spesen
gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Gerät der Kunde in Verzug, so
ist Büroservice Kaiser berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über
den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
Büroservice Kaiser steht das Recht zu, in Zahlungsverzug befindliche Kunden
von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende
Verträge abgeschlossen wurden. Eingehende Zahlungen werden zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen, dann auf die Hauptforderung verrechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Leistung
geht auf den Kunden erst über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten
aus der Geschäftsverbindung mit Büroservice KAISER / Agentur für
Personalmanagement KAISER, einschließlich der Zinsen und Kosten getilgt
hat.
7. Rücktritt
Tritt ein Kunde ungerechtfertigt von seinem Auftrag von Dienstleistungen zurück,
so muss der Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellten Leistungen
eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen.
Ein Schadenersatz in nachgewiesener Höhe bleibt davon unberührt.
8. Gewährleistung / Vorbehalt
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen 3 Monate ab Leistungserhalt.
An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch
entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung
beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist
der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des
Kaufpreises zu verlangen.
9. Reklamation / Schadenersatz
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung
bzw. Leistung gemeldet werden. Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement
KAISER haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit
oder durch Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5% des
Auftragswertes pauschal festgesetzt. Für Fehler in den Schreibarbeiten
wird keine Haftung übernommen. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer
sind vorbehalten.
Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt
hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung
oder Leistungsverzögerung des Vertrages.
10. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Die Wirksamkeit vorstehender
Leistungsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.