1. Anerkennung der Leistungsbedingungen
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Leistungsbedingungen des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn dieselben an Büroservice KAISER gesandt und kein Widerspruch erhoben wurde. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt für den Inhalt der Korrespondenz, Telefonate, Mitteilungen und Handlungen, die Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER im Auftrag der Kunden durchführt bzw. bearbeitet oder weiterleitet.
Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, sowie Anhänge, auch bei gesendeten E-Mails, im üblichen Dateiformat sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER von allen Ansprüchen Dritter frei.
Werden bestimmte Daten, Unterlagen und / oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht bzw. vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Büroservice KAISER haftet nicht für das schuldhafte Versäumnis des Kunden.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen von Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER kann nur bei Beilegung eines an den Bewerber adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages erfolgen.

3. Angebot und Auftrag
Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER bzw. durch eine Vertragsunterzeichnung zustande.
Ä nderungen oder Ergänzungen durch den Kunden gelten als neues Angebot. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Diese Frist verlängert sich automatisch um weitere vier Wochen und kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Kunden ist der bis dahin entstandene Aufwand vom Kunden zu bezahlen.

4. Arbeitsausführung / Geheimhaltung
Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER wird die Arbeiten fachgerecht und mit Sorgfalt erledigen und terminliche Vorgaben beachten. Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER verpflichtet sich zu strengster Geheimhaltung aller ihr anvertrauten und zugänglichen Daten und Informationen, auch über die Beendigung eines Auftrages hinaus. Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER wird nur solche Informationen an Dritte oder Beauftragte weitergeben, die zur Erfüllung eines Auftrages notwendig sind.

5. Preise / Zahlung
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Werden Schecks in Zahlung gegeben, so gilt erst die Einlösung als Tilgung. Im Einzelfall behält sich Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER vor, Leistungen per Barkasse oder Nachnahme durchzuführen. Anfallende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Büroservice Kaiser berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Büroservice Kaiser steht das Recht zu, in Zahlungsverzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, dann auf die Hauptforderung verrechnet.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Leistung geht auf den Kunden erst über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER, einschließlich der Zinsen und Kosten getilgt hat.

7. Rücktritt
Tritt ein Kunde ungerechtfertigt von seinem Auftrag von Dienstleistungen zurück, so muss der Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellten Leistungen eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen. Ein Schadenersatz in nachgewiesener Höhe bleibt davon unberührt.

8. Gewährleistung / Vorbehalt
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen 3 Monate ab Leistungserhalt. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

9. Reklamation / Schadenersatz
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung gemeldet werden. Büroservice KAISER / Agentur für Personalmanagement KAISER haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5% des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Für Fehler in den Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Leistungsverzögerung des Vertrages.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Die Wirksamkeit vorstehender Leistungsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.